»Koscher« – kurz erklärt
Jüdische Speisegesetze
Juden, die sich als gesetzestreu bekennen, halten sich hinsichtlich der Nahrungsmittel, die sie konsumieren, an bereits im Pentateuch verfügte Vorschriften. Diese Verfügungen sind in der späteren Literatur im Einzelnen präzisiert worden und werden unter dem Begriff Kaschrut zusammengefasst. Der Genuss von Blut ist strikt verboten. Das führt dazu, dass bei der Schlachtung dem Tier das Blut möglichst vollständig entzogen wird. Aus diesem Grund wird das Tier geschächtet, d.h. man tötet es durch einen Schnitt durch die Kehle, ohne es vorher zu betäuben; denn eine Betäubung ist der Ausblutung hinderlich.
Fleisch und Fisch
Land: In der koscheren Küche erlaubt sind nur Säugetiere, die wiederkäuen, vier Füße und gespaltene Hufe haben, also weder Schweine noch Pferde, Kamele, Kaninchen, Hasen oder Wildgeflügel. Das Fleisch von Rind, Schaf, Ziege und Huhn ist nur dann koscher, wenn ein professioneller Schächter ihnen mit einem einzigen Schnitt Nerven, Luft- und Speiseröhre und die Drosselvene durchtrennt hat. Das in der Fleischerei gekaufte Fleischstück muss in der häuslichen Küche durch Wässern und Salzen auch vom letzten Rest Blut befreit werden. Erst dann ist das Fleisch koscher, d.h. zum Verzehr geeignet. Koscher sind auch Rehe und Hirsche, sofern man sie schlachtet, nicht aber wenn sie geschossen werden.
Luft: Vögel – abgesehen von Raubvögeln – dürfen ebenfalls gegessen werden.
Wasser: Fische müssen Schuppen und Flossen aufweisen, andernfalls sind sie nicht koscher – “trejfe” – und daher rituell verboten. Nicht koscher sind also Steinbutt, Wels, Hai, Aal oder Stör (und somit auch Kaviar). Andere Tiere, die im Wasser leben, wie Krebse, Krabben oder andere Schalentiere sowie Muscheln gelten als nicht essbar.
Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen
Das bereits schränkt den Speisezettel ziemlich stark ein. Hinzu kommt die schwierige Beschaffung. Das wohl größte organisatorische Problem ist jedoch die strikte Trennung von Milch und Fleisch, die soziale Kontakte außerhalb der orthodoxen Gemeinde erschweren kann.
Gestützt auf die biblische Vorschrift, man dürfe nicht das Böcklein in der Milch seiner Mutter kochen, besteht ein striktes Verbot, Milch und auch Milchprodukte gleichzeitig mit Fleischgerichten zu essen. Es gibt also fleischige Speisen und milchige. Wenn man Fleischspeisen gegessen hat, muss man einige Stunden warten, ehe man milchige Gerichte zu sich nehmen darf. Bei milchigen Speisen, die leichter und schneller verdaulich sind, ist die Wartezeit kürzer; eine halbe Stunde genügt.
Milch und Fleisch müssen in zwei Kühlschränken gelagert und in verschiedenen Pfannen gekocht werden. Das Geschirr muss und in verschiedenen Spülbecken oder Geschirrspülern gereinigt werden. Auf Reisen sind die Vorschriften so schwierig einzuhalten, dass orthodoxe Juden gefilten Fisch an Meerrettichsauce mit roten Rüben lieber von zuhause mitnehmen.
parwe – neutral
Es gibt natürlich Nahrungsmittel, die weder fleischig noch milchig sind, z.B. Fische, Eier, Gemüse, Früchte. Derartige Lebensmittel werden als “parwe” bezeichnet, d.h. sie sind neutral und können darum mit Fleischigem oder Milchigem gleichzeitig genossen werden. Die Etymologie des Wortes “parwe” ist bisher nicht eindeutig geklärt. Die Vorschrift der absoluten Trennung von Fleischigem und Milchigem erstreckt sich nun auch auf alle Küchengeräte, wie z.B. Töpfe, Teller, Bestecke usw. Sie müssen getrennt gehalten werden.
Erforderlich sind also verschiedene Geschirrschränke und gesondertes Abwaschen. Im Grunde benötigt ein jüdisch ritueller Haushalt alle Utensilien vierfach; milchige und fleischige und außerdem das gleiche noch einmal für das Pessach-Fest, denn anlässlich dieses Feiertages muss alles Gesäuerte aus dem Haus entfernt sein. Infolgedessen darf das Geschirr, das sonst verwendet wird, nicht in der Küche bleiben, sondern muss separiert werden.
Und was hat das alles mit Wein zu tun?
Alkohol wird, ob als Wein oder als Branntwein, von Juden seit biblischer Zeit genossen. Damit das Reinheitsgebot eingehalten wird (vergleichbar dem Reinheitsgebot der deutschen Bierbrauer), schaut ein ausgebildeter Kontrolleur dem Winzer über die Schultern – und der Rabbiner verleiht dem Wein den Reinheitsstempel.